Geschenke an Geschäftsfreunde |
||||
Ist der Betrag höher oder werden an einen Empfänger im Wirtschaftsjahr mehrere Geschenke überreicht, deren Gesamtkosten 35 Euro übersteigen, so entfällt der Abzug in vollem Umfang. Geschenke müssen getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden. Differenzierung von Geschenken und Zugaben Geschenke und Zugaben sind ein probates Mittel, alte Kunden zu erhalten und neue hinzuzugewinnen. 1. Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, dürfen als Betriebsausgaben unter o. g. Voraussetzungen abgezogen werden. Die Zuwendung muss unentgeltlich, ohne rechtliche Verpflichtung und ohne zeitlichen oder sonstigen unmittelbaren Zusammenhang mit einer Leistung des Empfängers erbracht werden. 2. Zugaben sind keine Geschenke. Sie werden im Geschäftsleben neben einer Ware oder Leistung erbracht. Um Zugaben handelt es sich, wenn:
Werden solche Zuwendungen jedoch unentgeltlich und unabhängig von der Hauptleistung gewährt, werden sie als Geschenke qualifiziert und müssen getrennt aufgezeichnet werden. Aufwendungen für Zugaben dürfen auch ohne getrennte Aufzeichnung als Betriebsausgaben abgezogen werden, da für diese Aufwendungen keine getrennte Aufzeichnungspflicht besteht. |
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |