Vordruck Einnahmen-Überschuss-Rechnung |
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Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze von 17.500 Euro, will es die Finanzverwaltung nicht beanstanden, wenn an Stelle dieses Vordrucks der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. In diesen Fällen muss die Ermittlung des Gewinns gleichwohl den gesetzlichen Vorschriften des § 4 Abs. 3 EStG entsprechen. Der entsprechende Vordruck kann auch aus dem Internet heruntergeladen werden. Siehe hierzu unter: http://www.bundesfinanzministerium.de . |
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