Mediationsverfahren als Ehescheidungskosten |
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Anwaltliche Auseinandersetzungen im Scheidungsverfahren vor Gericht können daher mit Hilfe der Mediation vermieden werden. Die Kosten eines Mediationsverfahrens sind nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzministeriums als Ehescheidungskosten und damit als außergewöhnliche Belastung steuerlich anzuerkennen, wenn das Ergebnis der Mediation in einem notariell beglaubigten Vertrag festgehalten und die Ehe nach dem Mediationsverfahren tatsächlich geschieden wird. |
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