Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen auch auf E-Mails? |
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Für die Praxis bedeutsam ist die Frage, ob diese gesetzlichen Vorgaben auch für E-Mails gelten. Eine Rechtsprechung zu dieser Problematik ist noch nicht erfolgt. Man muss jedoch davon ausgehen, dass für Geschäftsbriefe, die per E-Mail versandt werden, nichts anderes als für normale Geschäftsbriefe gelten kann. Um Haftungsrisiken auszuschließen, ist es deshalb ratsam, diese Angaben auch auf E-Mails zu übernehmen. |
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |