Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen auch auf E-Mails?


Das GmbH-Gesetz schreibt vor, dass auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, die Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, sowie alle Geschäftsführer und ggf. der Vorsitzende des Aufsichtsrats angegeben werden müssen.

Für die Praxis bedeutsam ist die Frage, ob diese gesetzlichen Vorgaben auch für E-Mails gelten. Eine Rechtsprechung zu dieser Problematik ist noch nicht erfolgt. Man muss jedoch davon ausgehen, dass für Geschäftsbriefe, die per E-Mail versandt werden, nichts anderes als für normale Geschäftsbriefe gelten kann. Um Haftungsrisiken auszuschließen, ist es deshalb ratsam, diese Angaben auch auf E-Mails zu übernehmen.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

zurück zum Inhaltsverzeichnis