Beitragsbemessungsgrenzen 2000


Beitragsbemessungsgrenzen pro Monat in DM Ost West
Krankenversicherung 5.325
6.450
Pflegeversicherung 5.325 6.450
Renten-, Arbeitslosenversicherung 7.100 8.600
Geringfügigkeitsgrenze (2) 630 630

Beitragsbemessungsgrenzen pro Jahr in DM Ost West
Krankenversicherung 63.900
77.400
Pflegeversicherung 63.900 77.400
Renten-, Arbeitslosenversicherung 85.200 103.200

Beitragssätze in % Ost/West
Krankenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
individuell nach Krankenkasse
Pflegeversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1)
1,7
Rentenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
19,3
Arbeitslosenversicherung
1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
6,5

1 Arbeitnehmer in Sachsen müssen 1,35 % des Beitrages zur Pflegeversicherung übernehmen, weil kein weiterer gesetzlicher Feiertag gestrichen wurde.
2 Ab 1.4.1999 gelten in Ost und West die gleichen Grenzen. Geringfügig Beschäftigte werden sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber trägt die Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 10 % und zur Rentenversicherung in Höhe von 12 % komplett

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

zurück zum Inhaltsverzeichnis