Beitragsbemessungsgrenzen 1999


Beitragsbemessungsgrenzen pro Monat in DM Ost West
Krankenversicherung 5.400
6.375
Pflegeversicherung 5.400 6.375
Renten-, Arbeitslosenversicherung 7.200 8.500
Geringfügigkeitsgrenze 530 (2)
630 (3)

630 (3)

Beitragsbemessungsgrenzen pro Jahr in DM Ost West
Krankenversicherung 64.800
76.500
Pflegeversicherung 64.800 76.500
Renten-, Arbeitslosenversicherung 86.400 102.000

Beitragssätze in % Ost/West
Krankenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
individuell nach Krankenkasse
Pflegeversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1)
1,7
Rentenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
20,3 (4)
19,5 (5)
Arbeitslosenversicherung
1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
6,5

1 Arbeitnehmer in Sachsen müssen 1,35 % des Beitrages zur Pflegeversicherung übernehmen, weil kein weiterer gesetzlicher Feiertag gestrichen wurde.
2 bis 31.3.1999
3 Ab 1.4.1999 gelten in Ost und West die gleichen Grenzen. Geringfügig Beschäftigte werden sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber trägt die Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 10 % und zur Rentenversicherung in Höhe von 12 % komplett.
4 bis 31.3.1999
5 ab 1.4.1999

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